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Veröffentlicht am 13. Oktober 2022

Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

Im Programm esa können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Sportverbände und andere Organisationen, welche sich mit Belangen des Erwachsenensports befassen, durch den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages als Partnerorganisationen anerkannt werden.

Trainingsformen, Sprint, Laufschule Foto: BASPO / Ueli Känzig

Das BASPO übernimmt die Führungsverantwortung in der Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen. Es koordiniert entsprechend dem Bedarf die Ansetzung von Partnergesprächen und Partnerkonferenzen.

Bundesamt für Sport BASPO

Erwachsenensport Schweiz esa
Hauptstrasse 247