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Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

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Im esa können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Sportverbände und andere Organisationen, welche sich mit Belangen des Erwachsenensports befassen, durch den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages als Partnerorganisationen anerkannt werden.

Das BASPO übernimmt die Führungsverantwortung in der Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen. Es koordiniert entsprechend dem Bedarf die Ansetzung von Partnergesprächen und Partnerkonferenzen.


Bundesamt für Sport BASPO Erwachsenensport

Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen
Tel.
+41 58 467 61 90

E-Mail

Bundesamt für Sport BASPO

Erwachsenensport

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