Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

Im esa können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Sportverbände und andere Organisationen, welche sich mit Belangen des Erwachsenensports befassen, durch den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages als Partnerorganisationen anerkannt werden.
Das BASPO übernimmt die Führungsverantwortung in der Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen. Es koordiniert entsprechend dem Bedarf die Ansetzung von Partnergesprächen und Partnerkonferenzen.
Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen
- Tel.
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Bundesamt für Sport BASPO
Erwachsenensport
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