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Veröffentlicht am 28. August 2024

Änderungen im Luftfahrtgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 28.8.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, die Vernehmlassung zum revidierten Luftfahrtgesetz (LFG) zu eröffnen. Dabei geht es um die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen, Pilotenalter, Flughäfen und Beschaffungswesen. Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrere Motionen mit zivilaviatischem Inhalt angenommenen, für deren Umsetzung nun Anpassungen im LFG notwendig werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2024.