Kopplung von Energiesektoren: Bestehende Raumplanungsinstrumente reichen aus
Bern, 13.03.2026 — Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, Standorte für die Verbindung unterschiedlicher Energiesektoren mit raumplanerischen Massnahmen zu sichern. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zu einem Postulat, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 verabschiedet hat.
Das Postulat Schaffner (23.3125) verlangt Klärung, ob sektorübergreifende Energienetze zu planen und Standorte für die Sektorkopplung raumplanerisch zu sichern sind. Unter Sektorkopplung versteht man Technologien, die verschiedene Energiesektoren (Strom, Gas, Wärme und Mobilität) miteinander verbinden und steuern. Dabei wird Energie umgewandelt: Strom und Wärme können beispielsweise durch Wärmekraftkopplung aus Gas entstehen.
Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht, dass die bestehenden Raumplanungsinstrumente Richt- und Nutzungsplan für grössere Anlagen zur Sektorkopplung ausreichen. Dies gilt auch für so genannte Multi-Energy Hubs, die mehrere Sektoren miteinander koppeln und viel Platz benötigen. Bevor ein Nutzungs- oder Richtplan angepasst wird, müssen Energieunternehmen klären, wo Sektorkopplung möglich und am besten geeignet ist.
Die künftige Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Sektorkopplung ist noch unklar. Der Bundesrat will daher erst den Bedarf klären, bevor eine räumliche Energieplanung in Angriff genommen wird. Dafür sollen die Resultate der Energieperspektiven 2060 abgewartet werden.
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Raumplanerische Sicherung von geeigneten Standorten für die Sektorkopplung: Bericht des Bundesrats
