G7-Gipfel in Évian: Der Bundesrat genehmigt eine Vereinbarung über die militärische Kooperation zwischen Frankreich und der Schweiz
Bern, 05.06.2026 — Um die Sicherheit am G7-Gipfel, der von Frankreich vom 15. bis 17. Juni 2026 in Évian ausgerichtet wird, zu gewährleisten, haben das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das französische Ministère des Armées et des Anciens combattants ein sogenanntes Document conjoint de procédure ausgearbeitet. Diese Vereinbarung regelt den Rahmen für die militärische Kooperation zwischen der Schweiz und Frankreich während des G7-Gipfels. Ziel ist es, den reibungslosen Ablauf allfälliger gemeinsamer Aktivitäten insbesondere auf dem Genfersee und im Luftraum zugunsten der Sicherheit sicherzustellen. Der Bundesrat hat die Vereinbarung an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 genehmigt und ergänzt damit die im Hinblick auf den Gipfel getroffenen Massnahmen.
In Évian, Frankreich, werden in unmittelbarer Nähe zur Schweizer Landesgrenze vom 15. bis 17. Juni 2026 die Führungsspitzen der G7-Mitgliedsländer, Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union sowie andere Staats- und Regierungsoberhäupter erwartet. Als wichtigster Anreiseort fungiert der internationale Flughafen Genf-Cointrin.
Vor dem Hintergrund erhöhter weltweiter Spannungen ist für die Durchführung des Gipfels ein ausserordentliches Sicherheitsdispositiv, einschliesslich auf schweizerischem Hoheitsgebiet, notwendig; in der Schweiz wird die Armee einen subsidiären Einsatz zur Unterstützung der zivilen Behörden leisten. Die Schweiz und Frankreich haben deshalb eine Vereinbarung ausgearbeitet, die einige Modalitäten der operativen Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften beider Länder regelt.
Sicherheit der gegenseitigen Interessengebiete gewährleisten
Das Document conjoint de procédure (DCP) ist ein rechtlich nicht bindendes Instrument, das die Modalitäten der militärischen Kooperation während des G7-Gipfels regelt. Es sieht vor, dass die Schweiz und Frankreich zur Gewährleistung der Sicherheit der gegenseitigen Interessengebiete, namentlich im Hoheitsgebiet beider Staaten, insbesondere auf dem Genfersee und im Luftraum beider Staaten, sowie im Cyber- und Informationsraum, zusammenarbeiten. Sämtliche im Rahmen der Vereinbarung vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmassnahmen stehen mit dem nationalen Recht sowie den bestehenden internationalen Abkommen in Einklang.
Die Vereinbarung wird vom Chef der Armee, Korpskommandant Benedikt Roos, und dem Chef des Generalstabs der französischen Streitkräfte, Général d’armée aérienne Fabien Mandon, unterzeichnet.
Assistenzdienst der Schweizer Armee
In der Frühjahrssession 2026 genehmigte die Bundesversammlung den Assistenzdienst der Schweizer Armee anlässlich des G7-Gipfels einstimmig und bestätigte die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz auf dem Gebiet der Sicherheit, einschliesslich der militärischen Zusammenarbeit.
Für den subsidiären Einsatz der Armee sind rund 4000 Angehörige der Armee im Assistenzdienst. Die Armee unterstützt die Kantonspolizeien Genf, Waadt und Wallis sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, indem sie insbesondere Schutz-, Überwachungs-, Transport- und Logistikaufgaben zur Unterstützung der zivilen Sicherheitsdispositive wahrnimmt.
Von Mittwoch, 10. Juni 2026, 13.00 Uhr Ortszeit, bis Donnerstag, 18. Juni 2026, 3.00 Uhr Ortszeit, ist überdies der Luftraum eingeschränkt. Die Einschränkung betrifft eine Zone rund um Évian, Lausanne und den internationalen Flughafen Genf.
Weitere vom Bundesrat getroffene Sicherheitsmassnahmen
Der Bundesrat hat am 6. Mai 2026 entschieden, dass während des G7-Gipfels an der Grenze zu Frankreich vorübergehend Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden. Damit verstärkt er seine Unterstützung der Kantone Genf, Waadt und Wallis. Anfang April 2026 hatte er zudem bereits beschlossen, dass sich der Bund an den Kosten der drei Kantone zur Gewährleistung der Sicherheit beteiligen wird.
