Bundesrat will postalische Grundversorgung modernisieren
Bern, 24.06.2026 — Die Post soll ihr Angebot auf die veränderten Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen ausrichten können. Ihr Unternehmenszweck soll präzisiert und ein Verfahren zur Überprüfung wirtschaftlich relevanter Beteiligungserwerbe eingeführt werden. Der Bundesrat schlägt dazu eine Revision der Postgesetzgebung vor. Er hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) eröffnet.
Die Digitalisierung hat die Gewohnheiten von Bevölkerung und Unternehmen verändert. Die Nachfrage nach gewissen Dienstleistungen der Schweizerischen Post ist seit Jahren stark rückläufig. Die Briefmenge ist in den letzten zehn Jahren um ein Drittel gesunken. Die Bareinzahlungen am Schalter sind im gleichen Zeitraum um zwei Drittel zurückgegangen. Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang bei den Briefen um rund 30 Prozent und einer Halbierung der Bareinzahlungen.
Als Reaktion auf die grossen Herausforderungen hat die Post ihre Geschäftstätigkeit ausserhalb der Grundversorgung in den letzten Jahren ausgebaut. Diese Entwicklung stösst im Parlament und in der Wirtschaft zunehmend auf Kritik. Daher soll Rechtssicherheit in Bezug auf die Tätigkeiten der Post ausserhalb der Grundversorgung geschaffen werden.
Teilrevision des Postgesetzes
Die Post muss ihr Angebot auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausrichten können, damit sie ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auftrag weiterhin erfüllen kann. Die Eckwerte der Vorlage hatte der Bundesrat bereits am 13. August 2025 festgelegt:
- Kontinuität in der Grundversorgung
Umfang und Qualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten werden vorerst nicht reduziert. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten PG (ungefähr 2030) umfasst die Grundversorgung das heutige Angebot. Die Post muss die Grundversorgung weiterhin eigenwirtschaftlich finanzieren. Sie erhält von der öffentlichen Hand keine finanzielle Unterstützung. - Flexible Anpassung an die Bedürfnisse
Die Post kann künftig beim UVEK eine Anpassung des Grundversorgungsauftrages beantragen, wenn die Nachfrage in den Bereichen Briefe, Pakete, Zeitungen und Zeitschriften sowie Bareinzahlungen die im PG festgelegten Schwellenwerte unterschreitet. Der Bundesrat entscheidet über die Umsetzung.
Dabei berücksichtigt er die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen sowie regionale Aspekte. Dieser Mechanismus schafft Klarheit darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Grundversorgung erwogen wird. - Ausreichende und preiswerte Grundversorgung
Für alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen bleibt eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung gewährleistet. Im PG wird ein Mindestumfang für die Grundversorgung festgelegt. Diese Dienstleistungen muss die Post in jedem Fall und unabhängig vom Erreichen der Schwellenwerte anbieten.
Der digitale Brief wurde bereits mit der Teilrevision der Postverordnung (VPG), die am 1. April 2026 in Kraft getreten ist, in die Grundversorgung mit Postdiensten aufgenommen. Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig. Mit der Revision des Postgesetzes wird der digitale Brief gesetzlich verankert.
Teilrevision des Postorganisationsgesetzes
Die Zweckumschreibung im POG steckt den Rahmen für alle Tätigkeiten der Post ab, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Grundversorgung. Mit der Revision des POG soll präzisiert werden, welche Tätigkeiten die Post zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Haupttätigkeiten der Grundversorgung ausüben darf. So müssen diese einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen und im Vergleich zu dieser von untergeordneter Bedeutung sein. Zudem sollen auch die digitalen Dienstleistungen der Post definiert werden.
Im Weiteren wird ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unternehmenszwecks im Zusammenhang mit Akquisitionen geschaffen. So soll die Post grössere Unternehmensbeteiligungen der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) zur Überprüfung und Genehmigung vorlegen müssen. Mit dieser Genehmigungspflicht durch die PostCom soll sichergestellt werden, dass sich die Post mit dem Erwerb einer neuen Beteiligung innerhalb des Unternehmenszwecks bewegt.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des PG und des POG dauert vom 24. Juni bis zum 15. Oktober 2026.
Strategische Ziele der Post
Die aktuellen Ziele für die Post gelten für den Zeitraum 2025–2028. Unter Berücksichtigung verschiedener politischer Vorstösse hat der Bundesrat neue Vorgaben im Zusammenhang mit Akquisitionen definiert. So erwartet er von der Post, dass sie sich auf die Integration der bestehenden Kooperationen fokussiert und im Geschäftsbereich Digital Services bis 2028 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Neue Mehrheitsbeteiligungen dürfen nur noch unter strengen Voraussetzungen eingegangen werden.
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Strategische Ziele für die Post
