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MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. September 2026

Bundesverwaltung priorisiert KI-Strategiemassnahmen

Bern, 18.09.2026 — Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 18. September 2026 über die Anpassung der Umsetzungsmassnahmen zur KI-Strategie der Bundesverwaltung informiert. Die Bundesverwaltung setzt ihre Strategie fort, muss aber aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel einzelne unterstützende Massnahmen streichen. Die sechs priorisierten Massnahmen unterstützen Ämter bei der Umsetzung ihrer Vorhaben und stellen sicher, dass die Bundesverwaltung KI koordiniert einsetzt. Aktuell laufen beim Bund über 100 KI-Projekte in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Zu den 116 Projekten aus allen Departementen und der Bundeskanzlei gehören beispielsweise KI-basierte Prognosen der Pollenbelastung, die automatisierte Erkennung von Photovoltaikanlagen via Luftbilder oder eine Schreibhilfe für vertrauliche Texte. Laufende KI-Projekte des Bundes sind auf der Webseite der Bundeskanzlei aufgeführt.

Im Auftrag des Bundesrates unterstützt die Bundeskanzlei seit diesem Jahr die Umsetzung der KI-Strategie der Bundesverwaltung mit ausgewählten Massnahmen und koordiniert die Aktivitäten in dem Bereich. Ämter werden dabei unterstützt, KI-Lösungen zielgerichtet und rascher einzusetzen. Die Strategie gibt vor, dass die Bundesverwaltung künstliche Intelligenz (KI) vertrauenswürdig einsetzt, Kompetenzen zu KI aufbaut und mit KI Prozesse optimiert.

Am 18. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass der Bund aufgrund der nötigen Priorisierungen verschiedene Digitalisierungsprojekte nicht im gewünschten Tempo wird vorantreiben können. Auch die KI-Strategie der Bundesverwaltung muss mit weniger Mitteln umgesetzt werden: Konkret werden zwei Millionen Franken pro Jahr für unterstützende Massnahmen eingesetzt.

Fokus auf sechs Massnahmen

Die Bundeskanzlei hat den Umsetzungsplan zur KI-Strategie neu priorisiert und mit einer Roadmap 2026 bis 2028 versehen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden sechs von acht Massnahmen fortgeführt. Dazu gehören unter anderem:

-       Bundesweite Erfassung des Potenzials von KI, um Prozesse zu optimieren und entsprechende Folgearbeiten. Dies ist auch ein Auftrag des Parlaments (Postulat 24.3582 Silberschmidt «Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen durch Prozessautomatisierung und künstliche Intelligenz»).

-       Bereitstellung eines bundesinternen generativen KI-Systems für alle Mitarbeitenden

-       Grundlagendokumente zum rechtlichen Rahmen des Einsatzes von KI-Systemen in der Bundesverwaltung

Die Massnahmen werden aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel teilweise weniger rasch oder umfangreich angegangen. Ganz verzichtet wird auf die ursprünglich geplante Massnahme, ein KI-Handbuch zu erstellen. Zudem wird anstelle einer zentralen Plattform fürs Finden und Wiederverwenden von KI-Lösungen, dem sogenannten KI-Marktplatz, die bestehende KI-Projektdatenbank so ausgebaut, dass Ämter bestehende Lösungen rasch finden können.

Koordination mit Kompetenznetzwerk

Eine wichtige Massnahme des Umsetzungsplans bleibt die bundesweite Koordination. Mit dem Kompetenznetzwerk KI soll die Bundesverwaltung ihre Aktivitäten im Bereich KI gemeinsam, strategisch und koordiniert umsetzen. Ämter sollen im KI-Bereich Synergien nutzen, Wissen teilen und Projekte gemeinsam vorantreiben. Spätestens Ende 2028 erfolgt eine Überprüfung der Massnahmen. Die Bundeskanzlei veröffentlicht den Plan und die Ergebnisse laufend auf ihrer Webseite.

Links:

Link zur Webseite KI der Bundeskanzlei