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MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. September 2026

Massnahmen zur Kostensenkung im BFS: Bundesrat passt Verordnung an

Bern, 09.09.2026 — An seiner Sitzung vom 9. September 2026 hat der Bundesrat die Revision der Anhänge der Bundesstatistikverordnung (BStatV) verabschiedet. Damit setzt er das vor einem Jahr beschlossene Massnahmenpaket zur Überwindung des strukturellen Defizits des Bundesamts für Statistik (BFS) auf Verordnungsebene um. Um die Kosten zu senken, hat das BFS unter anderem die Zahl seiner statistischen Informationen reduziert.

Aufgrund zusätzlicher Aufgaben, steigender Kosten und verschiedener, von Bundesrat und Parlament beschlossener Sparvorgaben wies das BFS 2025 ein strukturelles Defizit von rund 20 Millionen Franken auf. Deshalb beschloss der Bundesrat am 6. Juni 2025 zwei Massnahmenpakete. Das Massnahmepaket 1 beinhaltet die Streichung der Schweizerischen Bibliothekenstatistik und der Ergänzungs- und Zusatzerhebung der landwirtschaftlichen Betriebszählung. Zudem sollen gewisse Befragungen und eine Erhebung seltener durchgeführt werden: Dazu gehören die Bau- und Wohnungsbaustatistik, die Statistik zu den Umweltschutzausgaben und die Arealstatistik. Als Folge davon konnte das BFS verschiedene Befragungen und Erhebungen aussetzen oder aufschieben. So wurde im Jahr 2025[HJ1] , auch dank weiterer Massnahmen etwa im Personal- und IT-Bereich, ein ausgeglichener Abschluss erzielt. Das Massnahmenpaket 2 betrifft den Umgang mit Registerdaten und befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

Um die beschlossenen Massnahmen auch auf Verordnungsebene umzusetzen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die nötigen Anpassungen in Anhang 1 der BStatV verabschiedet. Damit kann das BFS die Sparmassnahmen im Bereich der Statistik weiter umsetzen. Gleichzeitig nutzte der Bundesrat die Revision, um kleinere Korrekturen in den Anhängen 1 und 2 vorzunehmen.