Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 21. Oktober 2026

Der Bundesrat nimmt Stellung zum CO2-Grenzausgleich für Zementimporte

Bern, 21.10.2026 — Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen» verabschiedet. Mit diesem System sollen Unterschiede in den CO2-Kosten der Zementproduktion zwischen der Schweiz und Drittstaaten mit weniger ambitionierter Klimapolitik ausgeglichen werden. Dies trägt dazu bei, die Verlagerung der Zementproduktion und ihrer Emissionen in Drittstaaten zu verhindern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dem Entwurf der UREK-N zum «Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren» zuzustimmen. Aufgrund der aussenwirtschaftlichen Signalwirkung eines solchen Systems empfiehlt er einen Auslösemechanismus vorzusehen.

In der Schweiz und der EU sind Industrieanlagen mit dem höchsten Ausstoss an Treibhausgasen in ein Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden (siehe Kasten). Um Anreize für eine emissionsärmere Produktion zu schaffen und das Risiko von Produktionsverlagerungen in Drittstaaten ausserhalb der EU zu senken, kennt die EU einen Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Dieser unterstellt Produkte, die ausserhalb der EU produziert werden und bei deren Herstellung viel CO2 ausgestossen wird, einem CO2-Preis. So erhalten importierte Waren, die unter den CBAM fallen, denselben CO2-Preis wie in der EU.

Die parlamentarische Initiative 21.432 «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen» fordert eine gesetzliche Grundlage für ein Grenzausgleichssystem in der Schweiz. Der Gesetzesentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) sieht ein System vor, das auf Zement beschränkt ist. Dies, weil Zement in der Schweiz von den durch das EHS abgedeckten Sektoren am meisten CO2-Emissionen erzeugt. Der Vollzug soll möglichst einfach über eine Selbstdeklaration der Zementimporteure und eine entsprechende Rechnungsstellung durch den Bund erfolgen.

Der Bundesrat beurteilt den Vorschlag der UREK-N grundsätzlich als geeignet, um die Verlagerung der Zementproduktion und der damit verbundenen Emissionen in Drittstaaten zu verhindern und Investitionssicherheit in der Schweiz zu schaffen. Er sieht aber bei der Einführung eines solchen Mechanismus aussenwirtschaftliche Risiken. Das Gesetz soll deshalb erst greifen, wenn die Importe von Zement aus Drittstaaten stark ansteigen. Der Bundesrat empfiehlt, einen entsprechenden Auslösemechanismus vorzusehen.

Kontext: Die Zementindustrie im Schweizer Emissionshandelssystem

Zementhersteller sind in der Schweiz in das Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden, das mit demjenigen der EU verknüpft ist. Das EHS sorgt dafür, dass die Emissionen der treibhausgasintensivsten Industrieanlagen schrittweise sinken. Für die CO2-Emissionen, die aus der Produktion von Zement entstehen, müssen Zementhersteller kostenpflichtige Emissionsrechte abgeben. Der Anteil an kostenlos zugeteilten Emissionsrechten wird bis 2034 laufend gesenkt. Damit verteuert sich die Produktion von Zement. Hersteller ausserhalb Europas unterstehen dieser Pflicht nicht. Damit besteht das Risiko, dass sich die Zementproduktion und die damit verbundenen Emissionen aus der Schweiz in Länder ausserhalb der EU verlagert.

Beilage