Schweiz und EU im Austausch über verkehrspolitische Themen
Bern, 26.06.2026 — In Bern haben sich am 26. Juni 2026 Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz und der EU zur halbjährlichen Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses getroffen. Thematisiert wurden unter anderem die Massnahmen der Schweiz zur Gewährleistung der Sicherheit im Schienengüterverkehr und die vom schweizerischen Parlament beschlossene Durchfahrtsabgabe für den motorisierten Transitverkehr.

Die Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU zu Landverkehrsfragen stand im Zeichen des Informationsaustausches und der Fortführung der engen Beziehungen im Verkehrsbereich. Die Schweizer Delegation erläuterte die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Schienengüterverkehr, welche das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum Unfall im Gotthard-Basistunnel ergriffen hat. Sie bekräftigte, dass sich die Schweiz weiterhin für eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene einsetzt.
Weiter informierte die Schweizer Delegation die Vertreterinnen und Vertreter der EU über den Auftrag der Bundesversammlung, künftig für Fahrzeuge, die aus einem Nachbarstaat in die Schweiz einreisen und ohne längeren Aufenthalt in einen anderen Nachbarstaat weiterfahren, eine Durchfahrtsabgabe zu erheben. Diese würde nicht für gewerbliche Personen- und Gütertransporte gelten, die gemäss Landverkehrsabkommen von solchen Abgaben befreit sind. Bei der Erhebung würden verschiedene Faktoren – zum Beispiel Verkehrsaufkommen und Tageszeit - berücksichtigt.
Präsidiert wurde die Sitzung in Bern von BAV-Direktorin Christa Hostettler. Die Delegation aus Brüssel leitete Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission.
