Bundesrat will schweizweite Vorgaben für private Ausnahmetransportbegleitungen
Bern, 19.08.2026 — Der Bundesrat will effiziente und sichere Ausnahmetransporte ermöglichen und deshalb die Vorgaben für private Ausnahmetransportbegleitungen schweizweit vereinheitlichen. Heute sind diese Vorgaben kantonal geregelt. Dazu sollen zwei Verordnungen des Strassenverkehrsrechts angepasst und eine neue UVEK-Verordnung erlassen werden. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 20. November 2026.
Ausnahmetransporte benötigen ab bestimmten Abmessungen und Gewichten ein Begleitfahrzeug. Die Zahl solcher Transporte hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Seit mehreren Jahren übertragen die Kantone deshalb die Begleitung an eigens dafür ausgebildete private Dienstleister, sogenannte Ausnahmetransportbegleitende (ATB). Diese sorgen für eine möglichst sichere und hindernisfreie Fahrt. Dieses System hat sich bewährt und wird in der Schweiz praktisch überall angewendet.
Einheitliche Standards für Verkehrssicherheit und Schutz der Infrastruktur
Die Ausbildung der ATB, die Durchführung der Begleitungen und die Anforderungen an Begleitfahrzeuge sind heute kantonal geregelt. Der Bundesrat will diese Vorgaben auf Antrag der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz und des Schweizer Nutzfahrzeugverbands nun ins Bundesrecht überführen. Dies soll zu schweizweit einheitlichen Vorgaben führen. Damit will der Bundesrat die Verkehrssicherheit erhöhen, die Strasseninfrastruktur schützen und effiziente Ausnahmetransporte ermöglichen. Dazu sollen die Verkehrsregeln- und die Verkehrszulassungsverordnung angepasst werden. Die detaillierten Vorgaben zur Durchführung der Transportbegleitungen sollen zudem in einer neu geschaffenen UVEK-Verordnung («ATB-Verordnung») geregelt werden.
