Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern / Berne / Berna, 19.06.2026 — Änderung des Heilmittelgesetzes 3b
Die bestehenden Regelungen im Heilmittelgesetz sollen angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Neuregelung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die Implementierung von Massnahmen gegen Versorgungsengpässe, die Harmonisierung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren mit dem Medizinalberufegesetz, die Einzelabgabe von Arzneimitteln sowie die Einführung einer Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte.
Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026
Vernehmlassungsfrist: 16. Oktober 2026
