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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Mai 2026

Das Schweizer Patent wird gestärkt

Bern, 20.05.2026 — Die totalrevidierte Patentverordnung ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Bundesrat hat sie an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 gutgeheissen. Die Verordnung tritt zusammen mit dem geänderten Patentgesetz am 1. Januar 2027 in Kraft. Das neue Patentrecht führt zu mehr Rechtssicherheit und schlankeren Verfahren.

Künftig ergänzt eine Recherche zum Stand der Technik jede Patentanmeldung. Anmelderinnen und Anmelder haben ausserdem neu die Wahl: Sie können wie heute ein teilgeprüftes Patent beantragen oder die Anmeldung gemäss internationalen Standards vollständig, das heisst auch auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit, prüfen lassen.

Die Teilrevision des Patentgesetzes macht eine Anpassung der Patentverordnung nötig. Diese regelt die Einzelheiten des Patenterteilungsverfahrens. Der Bundesrat hat dies zum Anlass genommen, die Verordnung vollständig zu überarbeiten. Dazu hatte er im Sommer 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüsste die Vorlage.

Der Bundesrat passt gleichzeitig die Verordnung über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben sowie die Designverordnung in einzelnen Punkten an. Damit bleiben die Verfahren für Patente, Marken und Designs dort harmonisiert, wo es sinnvoll ist.

So viel kostet das Schweizer Patent

Wer künftig in der Schweiz eine Erfindung zum Patent anmeldet, bezahlt unverändert eine Anmeldegebühr von 200 Franken (für neu 15 anstatt 10 Patentansprüche). Hinzu kommen 500 Franken für die neu obligatorische Recherche zum Stand der Technik. Diese erhöht die Rechtssicherheit und Transparenz für Anmelderinnen und Anmelder sowie für Dritte. Die Recherche erlaubt ihnen zu beurteilen, ob die Erfindung tatsächlich schutzfähig ist. Heute können Anmelderinnen und Anmelder eine solche Recherche freiwillig beantragen.

Die teilweise Sachprüfung kostet neu 400 Franken gegenüber heute 500 Franken. Wer eine Anmeldung vollständig prüfen lassen will, bezahlt zusätzlich eine Gebühr von 300 Franken.

Die Umsetzung der Patentrechtsrevision verursacht beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Mehraufwand, weshalb die Jahresgebühren erhöht werden. Sie steigen über die maximale Laufzeit eines Patents von 20 Jahren um insgesamt 8 Prozent an. Neu ist bereits ab dem dritten statt ab dem vierten Jahr nach der Anmeldung eine Jahresgebühr zu bezahlen. Das entspricht internationalen, insbesondere europäischen Standards.

Das revidierte Patentrecht sowie die angepasste Markenschutz-, Design- und Gebührenverordnung treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

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