Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des SERV-Gesetzes
Bern, 21.10.2026 — Der Bundesrat will die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) gezielt auf die künftigen Bedürfnisse der Exportwirtschaft ausrichten. Mit der Teilrevision des SERV-Gesetzes soll das Leistungsangebot modernisiert, der Zugang zu Versicherungsleistungen vereinfacht und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des SERV-Gesetzes eröffnet.
Die SERV sichert Schweizer Unternehmen gegen Risiken im Exportgeschäft ab, wenn entsprechende Angebote auf dem privaten Markt nicht oder nicht ausreichend verfügbar sind. Gegenwärtig belaufen sich ihre gesamten Versicherungsverpflichtungen auf über 11 Milliarden Franken. Angesichts des anspruchsvollen internationalen Marktumfelds ist weiterhin mit einer steigenden Nachfrage nach ihren Dienstleistungen zu rechnen.
Mit der Teilrevision des Gesetzes sollen der Zugang zu den Produkten der SERV erleichtert und der administrative Aufwand reduziert werden. Die Vorlage schafft die Voraussetzungen für einfachere Verfahren und eine effizientere Abwicklung. Damit werden Exporteure, Banken sowie die SERV selbst entlastet.
Die Vorlage berücksichtigt dabei die Entwicklungen im internationalen Export- und Finanzierungsumfeld. Insbesondere sollen die Möglichkeiten zur Absicherung von Exportgeschäften und deren Finanzierung erweitert und die Einbindung von Schweizer Zulieferern in international strukturierte Grossprojekte erleichtert werden. Davon sollen gerade auch Schweizer KMU profitieren, die als Unterlieferanten oder Zulieferer an entsprechenden Projekten teilnehmen wollen.
Der grundlegende Auftrag der SERV bleibt unverändert: die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz sowie die Förderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Dabei arbeitet die SERV subsidiär, also in Ergänzung zum privaten Versicherungsmarkt, und bleibt auch künftig finanziell selbsttragend.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Februar 2027. Parteien, Kantone, Dachverbände und weitere interessierte Kreise können sich zur Teilrevision des SERV-Gesetzes äussern.
