Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in Berggebieten
Bern, 02.09.2026 — Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Zusatzbotschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft verabschiedet. Damit soll ein Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in Berggebieten lanciert werden.
Ziel des Impulsprogrammes ist es, Investitionen in Beherbergungsbetriebe zu fördern. Dies unter der Voraussetzung, dass die Betriebe energetisch vorbildlich saniert sind. Damit soll ein Investitionsschub ausgelöst und die Beherbergungswirtschaft in den Schweizer Berggebieten modernisiert werden. Für das Impulsprogramm sollen während acht Jahren insgesamt 100 Millionen Franken über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zur Verfügung gestellt werden.
Der Bundesrat hatte am 16. April 2025 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft verabschiedet. Damit soll die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit weiterentwickelt und ihre Förderwirkung optimiert werden. Dabei hatte der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsresultate, der angespannten Bundesfinanzen, der fehlenden Dringlichkeit für ein weiteres Förderprogramm sowie aufgrund des beträchtlichen Aufwands und der Komplexität des Impulsprogramms auf eine Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» verzichtet.
In der Beratung zur Totalrevision hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) einen Formulierungsvorschlag eingefordert, damit die Motion 19.3234 Stöckli in die Vorlage integriert werden kann. Mit der Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat diese Forderung.
Bundesbeschluss über die Finanzierung des Impulsprogramms zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in Berggebieten für die Jahre 2028–2035
Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in Berggebieten
Zusatzbotschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (Befristetes Impulsprogramm)
