Sanktionen : Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 14.04.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 13. April 2026 die Anhänge 12 und 14 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst. Dabei wurden acht Streichungen sowie fünf Anpassungen an bestehenden Einträgen in Anhang 12 vorgenommen. In Anhang 14 wurden acht natürliche Personen und drei Entitäten zusätzlich hinzugefügt, sechs bestehende Einträge angepasst und ein Eintrag gestrichen. Die Massnahmen treten am 14. April 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.
