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MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. November 2025

Rückerstattung der Mineralölsteuer

Bern, 18.11.2025 — Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Verordnung des EFD über die Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer geändert. Im Vergleich zu früher verbrauchen Landwirtschaftsbetriebe heutzutage mehr Dieselöl und weniger Benzin. Die für die Höhe der Rückerstattung ausschlaggebende Normverteilung wird deshalb neu auf 10 Prozent Benzin und 90 Prozent Dieselöl festgelegt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.