Belästigung in der Arbeitswelt und Arbeitssicherheit: Bundesrat will zwei IAO-Übereinkommen ratifizieren
Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 die Botschaft zur Ratifikation von zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedet. Es handelt sich dabei um die Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip.
Gestützt auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und eine juristische Analyse, gemäss der diese beiden Übereinkommen im Schweizer Recht nicht direkt anwendbar sind, stellt der Bundesrat fest, dass die geplante Ratifikation bei den Kantonen und den konsultierten Organisationen auf breite Unterstützung stösst.
Das Übereinkommen Nr. 190 führt eine internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ein und sieht Schutz- und Präventionsmassnahmen vor. Durch die Ratifikation des Übereinkommens würde die Schweiz ihre Verpflichtung zur Bekämpfung entsprechender Verhaltensweisen bekräftigen; diese sind im Schweizer Recht bereits verboten. Bisher haben 56 Länder das Übereinkommen ratifiziert.
Beim Übereinkommen Nr. 191 geht es hingegen um die Aktualisierung der IAO-Normen: Die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds soll als grundlegendes Prinzip darin verankert werden. Da es sich um rein formelle Änderungen handelt, ist keine Anpassung des Schweizer Rechts erforderlich. Durch die Ratifikation dieses Übereinkommens kann die Schweiz zur Stärkung des Korpus der internationalen Arbeitsnormen beitragen.
Mit der Ratifikation dieser beiden Übereinkommen würde die Schweiz ihr Engagement für die grundlegenden Rechte bei der Arbeit bekräftigen.
