Die Verordnung über die Gebühren im Statistikbereich wird revidiert
Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 beschlossen, die Verordnung über die Gebühren im Statistikbereich zu revidieren. Damit werden die Vorschriften für die Nutzung von Dienstleistungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) und der anderen Statistikproduzenten des Bundes grundlegend modernisiert.
Freie und kostenlose Nutzung statistischer Ergebnisse zu kommerziellen Zwecken
Im Rahmen dieser Revision werden auch die Bewilligungspflicht und die Entschädigung für die kommerzielle Nutzung statistischer Ergebnisse abgeschafft. Die vom Bund veröffentlichten statistischen Daten dürfen künftig unter Angabe der Quelle frei und kostenlos genutzt und weiterverbreitet werden. Somit können Personen oder Unternehmen beispielsweise Tabellen des BFS ohne vorherige Genehmigung übernehmen und veröffentlichen. Diese Änderung ist ein bedeutender Fortschritt im Bereich der offenen Verwaltungsdaten (Open Government Data).
Die revidierte Verordnung tritt am 15. Juli 2026 in Kraft.
