Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene
Bern, 02.09.2026 — Konversionsmassnahmen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und queere (LGBTIQ+) Menschen kommen auch in der Schweiz vor und können bei Betroffenen erhebliches Leid verursachen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am 2. September 2026 in Erfüllung eines Postulats verabschiedet hat. Er lehnt solche Praktiken klar ab und hält fest, dass das geltende Recht bereits einen umfassenden Schutz bietet. Da eine zunehmende Zahl von Kantonen eigene rechtlichen Massnahmen ergreift, könnte eine präzisere Regelung auf Bundesebene jedoch geprüft werden.
Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat «Überprüfung und Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung» (21.4474) beauftragt, das Ausmass sogenannter Konversionsmassnahmen zu untersuchen. Zudem soll er prüfen, ob das bestehende Recht ausreicht, um gegen solche Praktiken vorzugehen.
Der Begriff Konversionsmassnahmen beschreibt Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität oder den geschlechtlichen Ausdruck einer Person zu verändern. Diese reichen von subtilen Einflussversuchen, etwa durch verbale Beeinflussung, bis hin zu schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit. Sie finden während der Kindheit und Jugend sowie im psychotherapeutischen, medizinischen oder religiösen Umfeld oder innerhalb der Familie statt. Konversionsmassnahmen können je nach Fall erhebliches psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände verursachen und das Selbstwertgefühl sowie die sozialen Beziehungen beeinträchtigen.
Aufgrund der begrenzten Datenlage lässt sich nicht genau beziffern, wie verbreitet Konversionsmassnahmen in der Schweiz sind. Gewisse Hinweise gibt das «Panel Suisse LGBTIQ+» 2023. Laut der Studie gaben über neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen an, mindestens einmal mit Versuchen konfrontiert worden zu sein, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Bei den befragten trans Personen waren es gegen 16 Prozent.
Mit der Verabschiedung des Berichts bekräftigt der Bundesrat, dass er Konversionsmassnahmen klar ablehnt und sie verurteilt. Zwar sind das Ausmass und die Art der Konversionsmassnahmen schwer zu erfassen, doch auch in der Schweiz finden solche Praktiken statt und verursachen bei den Betroffenen Leid. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bereits einen weitreichenden Schutz vor Konversionsmassnahmen bietet. Verschiedene Kantone haben zusätzlich zu den bestehenden Regulierungen eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in den europäischen Ländern (z.B. in Deutschland, Frankreich und Spanien) festzustellen, die entsprechenden Regelungen zur Bekämpfung von Konversionsmassnahmen eingeführt haben. Dies zeigt den wachsenden politischen und gesellschaftlichen Willen, Konversionsmassnahmen zu verhindern. Gleichzeitig führen die unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen zu einem uneinheitlichen Schutz in der Schweiz.
Vor diesem Hintergrund könnte eine einheitliche Regelung gegen Konversionsmassnahmen auf Bundesebene sinnvoll sein. Die Ausarbeitung einer entsprechenden strafrechtlichen Regelung würde ein klares Mandat des Parlaments voraussetzen. Eine Möglichkeit, ein solches Mandat zu erteilen, bietet die hängige Motion «Konversionsmassnahmen gegen LGBTQ-Personen strafrechtlich verbieten und ahnden» (22.3889). Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheidet, wie es mit der Motion weitergeht.
Weitere Informationen
Bericht: Bundesratsberichte
