Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
Bern, 11.08.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. August 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan geändert. Dabei wurde der Eintrag einer natürlichen Person geändert. Die Massnahmen treten am 11. August 2026 um 23 Uhr in Kraft.
