Bundesrat will Sicherheit im Telecombereich stärken
Bern, 27.05.2026 — Die Fernmeldeinfrastrukturen und die darüber angebotenen Fernmeldedienste sollen besser vor Cyberbedrohungen geschützt werden. Der Bundesrat schlägt dazu verschiedene Anpassungen im Fernmelderecht vor. Er hat die entsprechenden Vernehmlassungen am 27. Mai 2026 eröffnet.
Angriffe auf digitale Netzwerke und Systeme können schwerwiegende Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Politik haben. Sicherheitslücken bei den Fernmeldeinfrastrukturen bedeuten Risiken für alle anderen kritischen Infrastrukturen der Schweiz wie beispielsweise die Stromnetze oder Krankenhäuser. Vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage und zunehmender Cyberangriffe in Form von Malware‑Verbreitung, Überlastungsangriffen (DDoS) oder Hacking will der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen und der darüber angebotenen Dienste weiter zu stärken. Diese sollen im Fernmeldegesetz (FMG) sowie in dessen Ausführungsverordnungen verankert werden.
Änderungen des Fernmeldegesetzes zur Stärkung der Sicherheit vor Cyberbedrohungen
Der Bundesrat schlägt vor, die Widerstandsfähigkeit der Fernmeldeinfrastruktur in der Schweiz zu stärken und die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen zu verringern. Fernmeldedienstanbieterinnen sollen sich diversifizieren und ihre Ausrüstung von verschiedenen Lieferanten beziehen. Im Falle einer Zuspitzung der geopolitischen Lage soll der Bundesrat Ausrüstungen bestimmter Lieferanten verbieten können. So etwa, wenn die Lieferanten als problematisch für die Sicherheit unseres Landes gelten oder die unter Einfluss eines ausländischen Staates stehen, der ein geopolitisches Risiko für die Schweiz darstellt.
Der Bundesrat schlägt zudem weitere Massnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen vor. Um Betrugsversuche per Telefon (u.a. Enkeltrickbetrug) frühzeitig zu unterbinden, soll das Bundesamt für Polizei fedpol in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS künftig verdächtige Telefonnummern und Domain-Namen sperren lassen können.
Um Ausfälle in der Notrufkommunikation zur Erreichung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu verhindern, soll die Einführung einer technischen Systemführerschaft die Verfügbarkeit des Notrufsystems stärken.
Es soll auch die Frage geklärt werden, ob die Mitbenutzung von Kabelkanalisationen einem effizienteren und rascheren Glasfasernetzausbau dienen würde.
Änderungen auf Verordnungsstufe
Für weitere Sicherheitsmassnahmen besteht bereits eine ausreichende Grundlage im Gesetz. Auf Verordnungsstufe soll verankert werden, dass sowohl Swisscom, Salt und Sunrise als auch die Anbieterinnen eines vollständigen virtuellen Mobilfunknetzes (Full MVNO) ihre Netzbetriebszentren und ihre Sicherheitsoperationszentren ausschliesslich in der Schweiz betreiben.
Weiter sollen Fernmeldedienstanbieterinnen bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung einer Nummer diese eigenständig sperren können.
Zudem sollen Konformitätsverfahren eingeführt werden, die Hersteller von Fernmeldeanlagen in die Pflicht nehmen, die Bestandteile ihrer Infrastruktur zu prüfen. Weiter werden auch auf Verordnungsstufe neue Massnahmen zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Telefonnummern («spoofing») vorgeschlagen. Zum Schutz vor Cyberdelikten soll schliesslich die Weitergabe von Telefonnummern durch Fernmeldedienstanbieter eingeschränkt werden.
