In Haushalten mit tiefen Einkommen war 2024 jedes siebte Kind in wichtigen Lebensbereichen benachteiligt
Neuchâtel, 16.02.2026 — Im Jahr 2024 waren 4,9% der Kinder unter 16 Jahren in der Schweiz von mindestens drei kinderspezifischen Deprivationen betroffen. Dieser Wert gehört zu den tiefsten in Europa. Kinder in Haushalten mit tiefen Einkommen und Kinder in Einelternhaushalten waren mit rund 14% deutlich häufiger benachteiligt. Die Armutsquote der Gesamtbevölkerung lag bei 8,4%. Dies sind einige Ergebnisse der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamtes für Statistik (BFS), die 2024 ein Modul zur Deprivation und Gesundheit der Kinder enthielt.
Gemäss der europäischen Definition gelten Kinder als depriviert, wenn sie in mindestens drei von 17 wichtigen Lebensbereichen aus finanziellen Gründen benachteiligt sind. In der Schweiz traf dies 2024 auf 4,9% der Kinder unter 16 Jahren zu.
6,5% der Kinder konnten nicht mindestens eine Woche in die Ferien fahren, 3,2% nicht regelmässig an einer kostenpflichtigen Freizeitbeschäftigung teilnehmen und 2,8% mussten auf ein Fest zu ihrem Geburts- oder Namenstag verzichten. In den weiteren kinderspezifischen Bereichen waren in der Schweiz weniger als 2% der Kinder unter 16 Jahren benachteiligt. Zu diesen Bereichen gehören neben passenden Kleidern und Schuhen und ausgewogenen Mahlzeiten beispielsweise auch der Besitz von altersgerechten Büchern und Spielsachen sowie die Möglichkeit, Freunde einzuladen.
Kinderspezifische Deprivation ist in der Schweiz deutlich geringer als in Europa
In Europa variierte die Quote der kinderspezifischen Deprivation im Jahr 2024 zwischen 2,7% (Kroatien) und 33,6% (Griechenland). Der europäische Durchschnitt lag bei 13,6%. Die Quote der Schweiz gehörte mit 4,9% zu den tiefsten in Europa und lag auch deutlich unter jenen unserer Nachbarländer Österreich (9,0%), Deutschland (11,3%), Italien (11,7%) und Frankreich (13,5%).
Höhere Quoten bei niedrigem Haushaltseinkommen und in Einelternhaushalten
Die Deprivation der Kinder steht im Zusammenhang mit den Einkommen der Haushalte, in denen sie leben. Kinder in Haushalten mit tiefem Einkommen (unterstes Fünftel der Einkommensverteilung) waren in der Schweiz besonders häufig depriviert: 19,1% dieser Kinder konnten nicht in die Ferien fahren, 8,0% mussten auf kostenpflichtige Freizeitbeschäftigungen verzichten, 6,6% konnten keine Feste zu speziellen Anlässen feiern, 5,9% besassen nicht zwei Paar passende Schuhe in gutem Zustand und 5,8% kein Velo, Trottinett oder anderes Freizeitgerät für draussen. In der mittleren Einkommensgruppe betrafen diese Deprivationen noch maximal 1,5% der Kinder und in den obersten beiden Einkommensgruppen kamen kaum Deprivationen vor. Auch Kinder in Einelternhaushalten waren besonders häufig von mindestens drei Deprivationen betroffen (14,1% vs. 3,4% der Kinder in Paarhaushalten).
8,4% der Bevölkerung waren einkommensarm
Über alle Altersgruppen hinweg waren im Jahr 2024 in der Schweiz 8,4% der Bevölkerung oder rund 743 000 Personen von Einkommensarmut betroffen. Die Armutsquote hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht signifikant verändert. Personen, die allein oder in Einelternhaushalten lebten, Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, ausländische Personen ost- oder aussereuropäischer Herkunft sowie Personen in Haushalten ohne Arbeitsmarktteilnahme waren besonders häufig einkommensarm. Die Armutsquote der Erwerbstätigen lag bei 4,3%. Rund 175 000 Personen erzielten somit trotz Erwerbsarbeit kein Einkommen über der Armutsgrenze.
Die Armutsgrenze wird von den Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abgeleitet und betrug im Jahr 2024 durchschnittlich 2388 Franken im Monat für eine Einzelperson und 4159 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Davon müssen die Ausgaben des täglichen Bedarfs (Essen, Hygiene, Mobilität etc.) sowie die Wohnkosten bezahlt werden. Die Armutsgrenze wird mit dem verfügbaren Haushaltseinkommen verglichen, wovon die Krankenkassenprämien, Steuern und übrigen obligatorischen Ausgaben bereits abgezogen wurden.
Seit 2022 hat die Armutsgrenze für eine Einzelperson um rund 100 Franken pro Monat zugenommen, da die Pauschale für den Grundbedarf durch die SKOS an die Teuerung angepasst wurde und gleichzeitig die Wohnkosten (inkl. Nebenkosten) angestiegen sind.
Diese Medienmitteilung und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BFS.
