Bundesrat reduziert Verwaltungsaufwand und vergrössert Handlungsspielraum von Landwirtschaftsbetrieben
Bern, 28.10.2026 — Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2026 verabschiedet. Damit werden mehrere Massnahmen zur administrativen Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe umgesetzt, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, die Landwirtinnen und Landwirte administrativ zu entlasten und ihnen mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. So werden mit dem verabschiedeten Verordnungspaket 2026 mehrere Änderungen im Bereich der Direktzahlungen eingeführt.
Zukünftig werden bestimmte Typen von Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche zusammengefasst, um die Aufgaben der Landwirtinnen und Landwirte zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Ausserdem werden die Produktionssystembeiträge vereinfacht, wodurch die Betriebe mehr Handlungsspielraum erhalten. So wird etwa die Anforderung gestrichen, wonach die Fläche, die zum Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung berechtigt, mindestens 60 Prozent der offenen Ackerfläche umfassen muss. Bei den Dauerkulturen verkürzt sich die Mindestdauer für die Einhaltung der Bedingungen von vier Jahren auf ein Jahr. Im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) wird die Bodenuntersuchungspflicht auf allen Parzellen aufgehoben, was eine administrative und finanzielle Entlastung der Betriebe und Kantone bewirkt. Zudem werden die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutz angepasst, um die Anzahl der zu beantragenden Sonderbewilligungen zu begrenzen.
Der Bundesrat hat ausserdem eine Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verabschiedet. Damit möchte er die wirtschaftliche und soziale Situation der Bauernfamilien besser erfassen. Neu wird die Beurteilung nicht nur den landwirtschaftlichen Arbeitsverdienst, sondern auch das Haushaltseinkommen der landwirtschaftlichen Haushalte im Vergleich mit der restlichen Bevölkerung berücksichtigen.
Im Rahmen des Verordnungspakets 2026 werden insgesamt 19 Verordnungen geändert. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Das Verordnungspaket 2026 ist nach der Lancierung des Aktionsplans Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben im September 2025 bereits der zweite Schritt im Zuge der angestrebten Erleichterungen. Mit der Umsetzung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) ist ein dritter Vereinfachungsschritt vorgesehen.
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