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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Juni 2026

Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Mehr Zeit für Anpassung der Produktion

Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen für das Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte verlängert, das am 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt wurde. Damit erhält die Pelzbranche die notwendige Zeit, um die Produktionssysteme an die Anforderungen des geplanten Zertifizierungsprogramms für nicht-tierquälerisch erzeugte Pelze anzupassen. Für eine Zertifizierung werden umfassende Verbesserungen an den Produktionsstätten im Sinne des Tierwohls notwendig. Mit den neuen Fristen dürfen tierquälerisch erzeugte Pelzerzeugnisse ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden.

Der Bundesrat verabschiedete am 28. Mai 2025 ein Import- und Verkaufsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte in den Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Die Verordnungsänderungen traten am 1. Juli 2025 in Kraft. Es galten Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2027 für das Importverbot und bis zum 30. Juni 2029 für das Verkaufsverbot. Das Import- und Verkaufsverbot wird von einem Zertifizierungsprogramm flankiert, das das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) derzeit erarbeitet. Es definiert die Anforderungen an eine nicht-tierquälerische Pelzproduktion und macht umfassende Anpassungen in den heutigen Produktionsstätten notwendig, etwa an Infrastrukturen wie Gehegen.

Damit die Pelzbranche und der Detailhandel Zeit für diese Umstellungen erhalten, verlängerte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen für das Einfuhrverbot tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte um zwei Jahre bis am 30. Juni 2029. Die Übergangsfrist für das Verkaufsverbot wird um ein Jahr, bis am 30. Juni 2030, ausgedehnt. Danach dürfen Pelze nur noch kommerziell eingeführt und verkauft werden, wenn sie aus einer Produktion stammen, die dem Zertifizierungsprogramm des BLV entsprechen.

Erstes Zertifizierungsprogramm nach WOAH-Leitprinzipien

Die internationale Pelzproduktion erfüllt die Anforderungen an eine nicht-tierquälerische Produktion im Sinne der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) meist nicht, insbesondere bezüglich Käfiggrössen, Tötungsmethoden oder weil sich die Tiere nicht arttypisch verhalten können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der Pelzproduktion ein Paradigmenwechsel nötig ist. Dies bestätigt auch ein Bericht der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA vom Juli 2025.

Im Rahmen des geplanten Zertifizierungsprogramms zertifizieren künftig externe Zertifizierungsstellen Pelzbetriebe, die die Leitprinzipien der WOAH respektieren. Das Programm ist weltweit gültig, das erste seiner Art und geht im Bereich Tierschutz weiter als die existierenden Pelz-Zertifizierungssysteme von Industrie und Marktteilnehmenden.

Stärkung des Tier- und Konsumentenschutzes

Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten können zukünftig davon ausgehen, dass Echtpelze, die in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden, den nicht-tierquälerischen Anforderungen der WOAH und dem Zertifizierungsprogramm des BLV entsprechen. Damit werden sowohl der Tierschutz wie auch die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt. Das BLV wird die Eckpunkte des Zertifizierungsprogramms bis Ende 2026 erarbeiten.

Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Pelz-Initiative)

Am 28. Mai 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Pelz-Initiative. Er empfiehlt sie zur Ablehnung und legte einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit will er die Ein- und Durchfuhr von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten sowie den Handel im Tierschutzgesetz verbieten. Da es dem Bundesrat ein Anliegen war, rasch zu handeln, erliess er zusätzlich ein Importverbot auf Verordnungsstufe. Es trat am 1. Juli 2025 mit Übergangsfristen in Kraft.

Weitere Informationen: Pelzimport