Freihandelsabkommen mit Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft
Bern, 02.09.2026 — Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen.
Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo erhöht die Rechtssicherheit und Planbarkeit für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch und verbessert den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen zum kosovarischen Markt. Für die Gesamtheit der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Kosovo wird Zollfreiheit gelten, teilweise mit Übergangsfristen. Das bilaterale Warenhandelsvolumen belief sich im Jahr 2025 auf rund 175 Millionen Franken. Es hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt und weist weiteres Wachstumspotenzial auf.
Handelspartner mit Wachstumspotenzial
Das Abkommen hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zum Warenhandel, zu Ursprungsregeln, zu technischen Handelshemmnissen, zu sanitären und phytosanitären Massnahmen, zu Handelserleichterungen, zum Handel mit Dienstleistungen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Wettbewerb sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Hinzu kommen rechtliche und horizontale Bestimmungen. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo sind sehr eng und zeichnen sich durch ein konsequentes Engagement der Schweiz in Kosovo aus. Die Schweiz unterstützt weiterhin Wirtschaftsreformen und die Integration Kosovos in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene. Kosovo zeigt als junge Volkswirtschaft solide Wachstumsraten, getrieben vom inländischen Konsum, Dienstleistungen und Reformbemühungen.
Diversifizierung der Schweizer Absatzmärkte
Gerade in handelspolitisch herausfordernden Zeiten sind Freihandelsabkommen ein wichtiges Instrument, um der Schweizer Exportwirtschaft die Erschliessung neuer Märkte und eine stärkere Diversifizierung zu ermöglichen. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Das FHA mit Kosovo trägt dazu bei, das Diskriminierungspotenzial für Schweizer Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus der EU auf dem kosovarischen Markt zu reduzieren. Zwischen der EU und Kosovo ist seit 2016 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft, das die schrittweise Errichtung einer bilateralen Freihandelszone vorsieht. Das FHA wurde am 22. Januar 2025 unterzeichnet. Die Genehmigung durch die Eidgenössischen Räte erfolgte am 20. März 2026. Mit dem Inkrafttreten dieses Freihandelsabkommens setzt die Schweiz die vom Bundesrat definierte Aussenwirtschaftsstrategie um.
LINK:
https://www.bazg.admin.ch/dam/de/sd-web/WJgNISJRiqS4/zirkular%20inkrafttreten%20efta-kosovo_de.pdf
