Weiterentwicklungen in der Personensicherheitsprüfung
Bern, 16.03.2026 — Die Fachstelle Personensicherheitsprüfung VBS im Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS verbessert mit einer Reihe von Massnahmen die Prozesse und Wirksamkeit bei Personensicherheitsprüfungen. Die Prozesse werden digitalisiert und vereinfacht und die Handhabung von Prüfungen bei Auslandaufenthalt wird vereinheitlicht. Weitere Verbesserungen werden in der nächsten Revision des Informationssicherheitsgesetzes berücksichtigt. Diese Weiterentwicklung entspricht den Erkenntnissen und Empfehlungen der Internen Revision VBS.
Die Interne Revision VBS hat den Umgang mit Personensicherheitsprüfungen (PSP) im Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS geprüft. Der Prüfbericht zeigt, dass die Fachstelle Personensicherheitsprüfung VBS über ein solides Fundament für die Durchführung von Prüfungen verfügt. Weiter zeigt der Bericht auf, wo Prozesse zu optimieren sind, und bestätigt die Weiterentwicklung, welche die Fachstelle mit der Digitalisierung und Vereinfachung der Prozesse bereits eingeschlagen hat. Einige der Empfehlungen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Digitalisierung und Vereinfachung der Prozesse
Die Personensicherheitsprüfungen erfolgen über ein standardisiertes Verfahren. Abgewickelt wird dieses über das Informationssystem SIBAD, eine robuste und funktionale Anwendung, welche die Dokumentation und Abwicklung einer Prüfung weitestgehend unterstützt. Gewisse Prozesse erfordern jedoch manuelle Eingaben oder sind mit sogenannten Medienbrüchen aufgesetzt. Die Fachstelle PSP des VBS arbeitet deshalb an der Überarbeitung dieses Informationssystems. Der Prüfbericht bestätigt diese Bestrebungen, SIBAD mit einem neuausgerichteten Nachfolgesystem abzulösen. Mit einer verstärkten Automatisierung der Prozesse sowie der Reduktion von Medienbrüchen könnten die Durchlaufzeiten reduziert und Reporting- und Controlling-Mechanismen eingeschlossen werden.
Weiter hat die Fachstelle die Handhabung von PSP mit Auslandeinsatz vereinheitlicht und vereinfacht. Dies geht einher mit der Empfehlung, den Aufwand bei Auslandabklärungen zu reduzieren.
Mehrere Empfehlungen setzen eine Anpassung der Rechtsgrundlagen voraus und brauchen daher Zeit in der Umsetzung. Bei der nächsten Revision des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) bzw. der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP) werden u.a. eine weitere Flexibilisierung bei der Anpassung von Funktionslisten sowie die Anbindung neuer Register geprüft.
Schulung und Sensibilisierung
Der Prüfbericht empfiehlt weiter, die Mitarbeitenden, welche im Personensicherheitsprüfungsprozess involviert sind, zu schulen und zu sensibilisieren. Die Fachstelle PSP im VBS arbeitet aktuell an Schulungsvideos für einleitende und entscheidende Stellen, die die Rollen und Verantwortlichkeiten abbilden und für die Belange der PSP sensibilisieren sollen.
Die laufenden und anstehenden Änderungen im Prozess der PSP tragen zur Sicherheit der Schweiz bei. Der Vorsteher des VBS hat das SEPOS beauftragt, die Empfehlungen bis Ende 2026 in geeigneter Form umzusetzen.
Welche Fachstelle führt welche Personensicherheitsprüfungen durch?
Die Personensicherheitsprüfung ist eine präventive Massnahme zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Sie hat zum Ziel, das Risiko einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beeinträchtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen durch eine bestimmte Person zu erkennen und zu verhindern.
Die Verantwortung für die Einleitung der PSP liegt bei den Linienvorgesetzten. Die Fachstellen für Personensicherheitsprüfungen führen diese durch. Die Fachstelle PSP der Bundeskanzlei ist primär zuständig für Personen, die vom Bundesrat gewählt werden. Alle anderen Personensicherheitsprüfungen werden durch die Fachstelle PSP des SEPOS durchgeführt.
