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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. März 2026

Bundesrat verabschiedet das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» zuhanden des Parlaments

Bern, 13.03.2026 — An seiner Sitzung vom 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» zuhanden des Parlamentes gutgeheissen. Mit dieser Vorlage will der Bundesrat den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und zukunftsfähig machen. Das Paket liegt im Interesse der Schweiz. Es gewährleistet die Kontinuität der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. Angesichts der angespannten geopolitischen Lage sind stabile und verlässliche Beziehungen zu den europäischen Nachbarstaaten von strategischer Bedeutung.

Der Bundesrat bekräftigt, dass der bilaterale Weg weiterhin die beste Option für die Ausgestaltung der Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU) darstellt. Dieser Weg wurde in den vergangenen 25 Jahren schrittweise und pragmatisch aufgebaut und hat wesentlich zum wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolg der Schweiz beigetragen. Die bilateralen Abkommen I und II bilden das Fundament dieser Zusammenarbeit. Das nun vorliegende dritte Paket knüpft daran an und ergänzt die bestehenden Abkommen insbesondere in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Mit einer gefestigten sektoriellen Beteiligung am EU-Binnenmarkt schafft die Schweiz verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Exportwirtschaft und stärkt damit ihren Wohlstand. Zudem sichert das Paket die Teilnahme an zentralen Forschungsprogrammen wie «Horizon Europe» und stärkt so den Innovationsstandort Schweiz. Ohne eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen würde der bilaterale Weg schrittweise an Substanz verlieren.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Ergebnisbericht der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft verabschiedet, die auch die Anpassungen aufgrund der Richtungsentscheide enthält, welche er an seinen Sitzungen vom 5. Dezember 2025, vom 28. Januar 2026 und vom 11. Februar 2026 gefällt hatte. Gleichzeitig hat er die erforderlichen Bundesbeschlüsse einschliesslich der entsprechenden Erlasstexte gutgeheissen und veröffentlicht.

Wohlstand, Sicherheit, Unabhängigkeit

Wohlstand, Sicherheit und politische Unabhängigkeit sind zentrale Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik. Gerade in einem zunehmend fragmentierten und unsicheren geopolitischen Umfeld ist es für die Schweiz entscheidend, den Beziehungen zu ihrer wichtigsten Partnerin eine stabile und dauerhafte Rechtsgrundlage zu geben. Mit dem Paket Schweiz–EU unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine ausgewogene und strategisch kohärente Vorlage. In den Verhandlungen mit der EU konnte die Schweiz gezielte Ausnahmen und Schutzklauseln zur Wahrung wesentlicher nationaler Interessen erreichen – unter anderem in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Strom sowie Lebensmittelsicherheit. Die am 2. März 2026 unterzeichneten Abkommen sowie deren innerstaatliche Umsetzung, einschliesslich flankierender Massnahmen, sichern die Vorteile der sektoriellen Beteiligung am EU-Binnenmarkt langfristig ab. Gleichzeitig wahren sie den politischen Handlungsspielraum der Schweiz und stärken die institutionelle Unabhängigkeit des Landes.

Paket stärkt die Handlungsfähigkeit der Schweiz

Im aktuellen internationalen Umfeld gewinnen Diversifikation und Absicherung der Wirtschaftsbeziehungen weiter an Bedeutung. Das Paket Schweiz–EU ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie. Es schafft für Unternehmen verlässliche und vorhersehbare Rahmenbedingungen und richtet die Personenfreizügigkeit weiterhin konsequent auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes aus. Eine neue, wirksame Schutzklausel ergänzt die bestehenden Instrumente. Zugleich modernisiert das Paket den Lohnschutz und festigt den Innovations- und Bildungsstandort Schweiz. Es stärkt die Energieversorgungssicherheit, verbessert den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Lebensmittelbereich und erhöht die Vorsorge gegenüber grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren. Für Forschende, Studierende und junge Menschen schafft es Planungssicherheit und eröffnet langfristige Perspektiven. Der Service public bleibt gewahrt. Insgesamt stärkt das Paket die Handlungsfähigkeit der Schweiz in einem instabilen globalen Umfeld.

Struktur des Pakets Schweiz–EU

Der Bundesrat schlägt eine klare und sachgerechte Struktur der Vorlage vor. Die Abkommen zur Stabilisierung des bilateralen Wegs – namentlich die Anpassung der bestehenden Binnenmarktabkommen, die Regelungen zu staatlichen Beihilfen, die Teilnahme an EU-Programmen sowie der Schweizer Beitrag – werden in einem Bundesbeschluss «Stabilisierung» eingefasst. Die drei neuen Abkommen zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sind Gegenstand separater Bundesbeschlüsse.

Ergänzend strebt der Bundesrat einen regelmässigen hochrangigen Dialog mit der EU auf Ministerebene sowie eine institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit an.

Drei neue Bundesgesetze

Im Rahmen des Pakets sind 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz relevant. Die Botschaft sieht drei neue Bundesgesetze vor: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Beiträgen der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa.

Zudem beantragt der Bundesrat vier Verpflichtungskredite und die Anpassung von insgesamt 36 Bundesgesetzen, davon 15 von substanziellem und 21 von geringfügigem Ausmass. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage werden vier weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen u.a. die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping».

Gestützt auf seinen Beschluss vom 30. April 2025 schlägt der Bundesrat für das Paket Schweiz–EU ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor.

Transparenter und breit abgestützter Prozess

Die Botschaft ist das Ergebnis eines transparenten und breit angelegten aussen- und innenpolitischen Prozesses. Das Verhandlungsmandat mit der EU wurde mit den parlamentarischen Kommissionen, den Kantonen und den Sozialpartnern ausführlich konsultiert. Die Verhandlungen selbst wurden unter aktiver Beteiligung von sechs Departementen und rund 20 Bundesämtern sowie den Kantonen geführt. Die Arbeiten zur inländischen Umsetzung des Pakets erfolgten unter engem Einbezug der Kantone und der von den einzelnen Paketbereichen betroffenen Dachorganisationen. Seit dem Beschluss über den neuen Paketansatz im Februar 2022 behandelte der Bundesrat über 40 Bundesratsanträge zum Paket Schweiz–EU.

Dokumente zur Botschaft über das Paket Schweiz–EU zuhanden des Parlaments