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MedienmitteilungVeröffentlicht am 31. August 2026

Die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede nahmen 2024 weiter ab

Neuchâtel, 31.08.2026 — In der Gesamtwirtschaft verringert sich der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern weiter. Er ist von 16,2% im Jahr 2022 auf 15,7% im Jahr 2024 zurückgegangen. Dies zeigt der detaillierte Bericht «Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2024», der auf den Daten der LSE des Bundesamtes für Statistik (BFS) basiert.

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern nimmt 2024 weiter ab und setzt den anhaltenden Trend damit fort. In der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) verdienten Frauen im Jahr 2024 durchschnittlich 15,7% weniger (arithmetisches Mittel) als ihre männlichen Kollegen (2022: 16,2%; 2020: 18,0%; 2018: 19,0%). Die Berechnungen basieren auf standardisierten Bruttomonatslöhnen, das heisst auf Löhnen, die anhand der geleisteten Arbeitszeit auf ein Vollzeitäquivalent (100%) umgerechnet wurden.

Die Lohnunterschiede sind teilweise auf strukturelle Faktoren wie das Bildungsniveau, die Anzahl Dienstjahre oder die Ausübung einer Führungsfunktion zurückzuführen und spiegeln die unterschiedliche berufliche Eingliederung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wider. Je höher die Kaderfunktion ist, desto deutlicher fällt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern aus.

Der Trend zur Verringerung der Lohnunterschiede zeigt sich im privaten Sektor: 2024 lag die durchschnittliche Lohndifferenz bei 17,2%, im Jahr 2022 waren es 17,5% (2020: 19,5%; 2018: 19,6%). Die Lohnunterschiede zuungunsten der Frauen fallen nach Wirtschaftszweig jedoch sehr unterschiedlich aus. Im Gastgewerbe beispielsweise lag die Differenz 2024 bei 7,9%, im Detailhandel bei 16,9%, in der Maschinenindustrie bei 17,2% und im Kredit- und Versicherungsgewerbe bei 30,6%.

Auch im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden zusammen) zeigt sich diese Entwicklung: Die durchschnittliche Lohndifferenz lag im Jahr 2024 bei 12,8%, gegenüber 13,8% im Jahr 2022, 15,1% im Jahr 2020 und 18,1% im Jahr 2018.

Der unerklärte Lohnunterschied variiert stark

Die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern sind teilweise auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen, die sowohl mit Merkmalen der Person und der besetzten Stelle als auch mit dem Tätigkeitsbereich zusammenhängen. Ein Teil der Lohnunterschiede bleibt hingegen unerklärt.

Vergleicht man das Lohnniveau von Frauen und Männern mit demselben strukturellen Profil, so belief sich der unerklärte Lohnunterschied in der Gesamtwirtschaft im Jahr 2024 auf 6,5% (2022: 7,0%). Dies entspricht 640 Franken brutto pro Monat (2022: 657 Franken).

Im privaten Sektor lag der unerklärte Lohnunterschied im Jahr 2024 bei 6,7% bzw. 644 Franken (2022: 7,2% bzw. 653 Franken). Im Gastgewerbe beispielsweise betrug der unerklärte Lohnunterschied im Durchschnitt 191 Franken pro Monat. Im Detailhandel waren es monatlich 606 Franken, in der Maschinenindustrie 829 Franken und im Kredit- und Versicherungsgewerbe 1506 Franken.

Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) belief sich der unerklärte Lohnunterschied 2024 auf 5,9%, dies entspricht durchschnittlich 574 Franken pro Monat (2022: 6,7% bzw. 623 Franken).

Unternehmensgrösse und Hierarchiestufe

In der Gesamtwirtschaft ist der unerklärte Lohnunterschied insbesondere in kleinen Unternehmen nach wie vor sehr ausgeprägt. Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmenden wiesen 2024 eine unerklärte Lohndifferenz von 8,6% auf (2022: 8,4%), in Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden betrug sie 5,8% (2022: 6,8%).

Mit steigender Hierarchiestufe im Unternehmen vergrössert sich der durchschnittliche Lohnunterschied: Bei den Arbeitnehmenden ohne Führungsfunktion belief sich die unerklärte Lohndifferenz auf 6,1% (2022: 6,6%), im oberen Kader hingegen auf 12,4% (2022: 10,6%).

Alter, Ausbildung und Zivilstand

Der unerklärte geschlechtsspezifische Lohnunterschied nimmt mit steigendem Alter der Arbeitnehmenden zu. Im Jahr 2024 verdienten Frauen unter 30 Jahren im Durchschnitt 2,2% weniger als Männer mit denselben Merkmalen (2022: 2,4%). Frauen über 50 Jahren verdienten bei vergleichbaren Merkmalen im Schnitt rund 8,3% weniger Lohn als Männer (2022: 8,5%).

Bei Arbeitnehmenden mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer pädagogischen Hochschule belief sich der unerklärte Lohnunterschied auf 3,8% (2022: 3,5%). Dies entspricht dem tiefsten Wert aller Ausbildungsniveaus. Bei den Arbeitnehmenden mit abgeschlossener Berufsausbildung lag der unerklärte Lohnunterschied bei 6,6% (2022: 7,3%).

Es gibt deutliche Unterschiede je nach Zivilstand (ledig oder verheiratet): Bei den ledigen Arbeitnehmenden lag die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern bei 2,7% (2022: 2,8%). Verheiratete Arbeitnehmende wiesen hingegen eine unerklärte Lohndifferenz von 8,1% auf (2022: 8,8%).

Obschon Merkmale wie der Zivilstand oder die familiäre Situation einen informativen Mehrwert für die Beschreibung und Messung bestehender geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede bieten, dürfen sie nicht herangezogen werden, um geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu rechtfertigen (gemäss Gleichstellungsgesetz; SR 151.1).

Diese Medienmitteilung und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BFS.