Zum Hauptinhalt springen

FremdmitteilungVeröffentlicht am 5. November 2025

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

Bern / Berne / Berna, 05.11.2025 — Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV): Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen, gezielte Informationen der Versicherten
Am 21. März 2025 hat das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10): Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet. Am gleichen Tag hat es eine Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG; SR 832.12): Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen verabschiedet. Die vorliegende KVAV-Änderung setzt einige Bestimmungen der gesetzlichen Änderungen um, die am 21. März 2025 verabschiedet worden sind. Die Vorlage beschreibt unter anderem die Modalitäten des Ausgleiches zu hoher Prämieneinnahmen, wenn die Rückvergütung den Kantonen gewährt wird.
Datum der Eröffnung: 5. November 2025
Vernehmlassungsfrist: 19. Februar 2026