Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft
Bern, 24.06.2026 — Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung werden auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 beschlossen. Eingeführt werden namentlich die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht.
Die Neuerungen umfassen nebst den Titelzusätzen die Verankerung der geschützten Bezeichnung «Höhere Fachschule», die Möglichkeit von Englisch als zusätzliche Prüfungssprache sowie eine Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen.
Die Massnahmen wurden gemeinsam mit den Verbundpartnern der Berufsbildung – Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt – sowie unter Einbezug der Hochschulen erarbeitet. Die eidgenössischen Räte hatten die Gesetzesrevision am 19. Dezember 2025 verabschiedet.
Zusammen mit der Gesetzesrevision wird die Berufsbildungsverordnung (BBV) angepasst; darin wird die Ausstellung der eidgenössischen Fachausweise und eidgenössischen Diplome geregelt. Bei künftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf den entsprechenden Urkunden erscheinen. Angepasst wird auch die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (MiVo-HF). Darin werden insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen neu und flexibler geregelt; das formale Anerkennungsverfahren für diese Angebote entfällt.
Mit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 beginnt die Umsetzung der Massnahmen. Insbesondere dürfen ab diesem Zeitpunkt alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) zusammen mit ihrem jeweiligen geschützten Titel in den Amtssprachen führen.
Die Revision des Berufsbildungsgesetzes stärkt die höhere Berufsbildung als praxisnahen und attraktiven Bildungsweg auf Tertiärstufe und trägt dazu bei, den Bedarf der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – an qualifizierten Fach- und Führungskräften langfristig zu sichern.
Weiterführende Links:
Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung
FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Absolventinnen und Absolventen
Ergänzende FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Trägerschaften und Höhere Fachschulen
