Statistische Zusammenarbeit Schweiz–EU: Anpassung bilaterales Abkommen 2004
Neuchâtel, 27.10.2026 — Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 in Bern den Anhang A des bilateralen Statistikabkommens angepasst, damit die Statistiken der beiden Parteien weiterhin kohärent und vergleichbar bleiben. Der Bundesrat hatte diese Revision an seiner Sitzung vom 2. September 2026 gutgeheissen. Der neue Anhang A tritt umgehend in Kraft. Durch die regelmässigen Anpassungen kann die Eidgenossenschaft ihre internationale Sichtbarkeit und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
Die wichtigsten beschlossenen Änderungen betreffen die Unternehmens- und Aussenhandelsstatistiken, die Statistiken über Landwirtschaftsbetriebe, die Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlicher Erzeugung, die Sozialstatistiken und das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen.
Mit der Revision von Anhang A wird sichergestellt, dass die Statistiken der Schweiz und der EU infolge der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung kohärent und vergleichbar bleiben.
In der Schweiz werden bestimmte Statistiken in den Bereichen Tourismus und Landwirtschaft aufgrund einer Umverteilung der verfügbaren Ressourcen nicht mehr erstellt. Diese Änderungen wurden bei der Aktualisierung des Anhangs berücksichtigt. Die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik bleibt weiterhin ausgezeichnet.
Das bilaterale Statistikabkommen von 2004 ist seit 2007 in Kraft. Es definiert Regeln, mit denen die Entwicklung, Produktion und Diffusion harmonisierter statistischer Daten in der Schweiz und der EU gewährleistet werden. Dank dieses Abkommens ist es möglich, in den Bereichen der Zusammenarbeit, die Gegenstand der verschiedenen bilateralen Abkommen sind, Vergleiche zu ziehen. Eurostat, das statistische Amt der EU, veröffentlicht die «eurokompatiblen» Schweizer Daten und erhöht damit die internationale Sichtbarkeit der Schweiz, beispielsweise als Wirtschaftsstandort. Die Schweiz kann sich bei internationalen Verhandlungen auf Statistiken stützen, die den europäischen Standards entsprechen, und damit ihre Position stärken. Die Vergleichbarkeit von Daten ist auch für die Nutzerinnen und Nutzer von grosser Bedeutung, da sie international einheitliche Analysen ermöglicht.
Das Statistikabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist nicht Teil des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» (Bilaterale III). Diese Revision von Anhang A des Statistikabkommens steht folglich in keinem Zusammenhang mit diesem Paket.
Der Bundesrat hat die Revision von Anhang A des bilateralen Statistikabkommens mit der EU an seiner Sitzung vom 2. September 2026 gutgeheissen.
