Lohnmassnahmen 2026
Bern, 25.11.2025 — Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD, hat sich am 25. November 2025 mit den Spitzen der Personalverbände der Bundesverwaltung zu den Lohnverhandlungen getroffen.
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter hat sich am 25. November 2025 mit den Spitzen der Personalverbände der Bundesverwaltung getroffen, um die Lohnmassnahmen 2026 zu verhandeln. Die Vorsteherin des EFD erläuterte den Vertreterinnen und Vertretern der Personalverbände die aktuell sehr herausfordernde finanzpolitische Lage. Der Bundesrat hat im Voranschlag 2026 vorsorglich Mittel für einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent eingestellt. Auf diesen Wert hatten sich die Sozialpartner geeinigt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass das Parlament im Rahmen der Beratung zum Voranschlag 2026 die eingestellten Mittel für die Lohnmassnahmen kürzen könnte.
Aktuell gehen die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund für 2025 von einer Jahresteuerung von 0,2 Prozent aus (Stand Oktober 2025). Ausserdem besteht aus den Vorjahren noch eine Teuerungsrestanz von 1 Prozent. Aufgrund der Beschlüsse der Finanzkommissionen ist noch offen, ob die Teuerung ausgeglichen werden könne, erklärte die Vorsteherin des EFD den Personalverbänden.
Bevor die Lohnmassnahmen 2026 durch den Bundesrat verabschiedet werden können, müssen die Beratungen der eidgenössischen Räte Klarheit über die im Voranschlag 2026 verfügbaren Mittel schaffen. Diese Beratungen finden in der kommenden Wintersession statt, die vom 1. bis 19. Dezember dauert.
Die Verhandlungspartner stellten fest, dass die Kürzungen der Mittel für Lohnmassnahmen durch das Parlament – sollten sie zur Gewohnheit werden – die Sozialpartnerschaft beeinträchtigen.
