Bundesrat gegen staatliche Finanzgarantie für Wasserstoff-Transitleitung
Bern, 02.09.2026 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. September 2026 einen Untersuchungsbericht verabschiedet, der prüft, ob der Staat die Wasserstoff-Transitleitung absichern sollte. Er sieht derzeit von einer staatlichen Absicherung ab. Gegenwärtig ist insbesondere kein übergeordnetes Interesse auszumachen. Deshalb liegt es an den Miteigentümern der Transitgas AG – Gemeinden, Städten und Kantone – eine solche Finanzierungslösung zu erarbeiten. Gleichzeitig will sich der Bundesrat die Möglichkeit an einen Anschluss an das europäische Wasserstoffnetz offenhalten und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf dazu prüfen.
Aufgrund der Ergebnisse des Prüfberichts hat der Bundesrat entschieden, auf eine finanzielle Absicherung seitens des Bundes zu verzichten. Die ungewisse Entwicklung des heimischen Wasserstoffmarktes ist verbunden mit fehlenden verlässlichen Analysen, die verlässliche Annahmen der Bedarfsentwicklung ermöglichen könnten. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse oder das Vorliegen von Marktversagen, welche eine staatliche Unterstützung rechtfertigen könnten, sind nicht nachzuweisen. Zudem bieten die bestehenden Rechtsvorschriften keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine staatliche Mitfinanzierung oder Absicherung. Hier wäre zunächst eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen.
In erster Linie sind deshalb die Energiebranche und die Unternehmenseigner (insbesondere die Gemeinden, Städte und Kantone) dafür verantwortlich, eine dem Verursacherprinzip entsprechende Finanzierungslösung für die Umrüstung der Transitgasleitung auf Wasserstoff zu finden.
Mögliche zukünftige Neubewertung
Für den Bundesrat ist die Anbindung der Schweiz an das künftige Wasserstoffnetz in Europa wichtig. Daher zeigt er sich offen, zu einem späteren Zeitpunkt das Anliegen der Projektanten erneut zu prüfen. Voraussetzung für eine erneute Prüfung ist jedoch das Vorhandensein eines ausgereiften Projekts, einem fortgeschrittenen Hochlauf des Wasserstoffmarktes sowie das Vorliegen von fundierten Bedarfsanalysen für die Nachfrageentwicklung für die Schweiz.
