Lumpy-Skin-Disease: Verbot der Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026
Bern, 17.02.2026 — Wegen der seit Ende Juni 2025 in Frankreich auftretenden Lumpy-Skin-Disease (LSD) hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten. Die Massnahme soll die Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindern und den Rinderbestand nachhaltig schützen. Dem Entscheid gingen ausführliche Gespräche mit den kantonalen Veterinärdiensten und der betroffenen Branche voraus. Von der Massnahme betroffen sind rund 260 Betriebe, hauptsächlich in der Westschweiz. Derzeit werden auf Schweizer Boden Sömmerungslösungen gesucht. Die Landwirtschaftsorganisationen werden die Tierhaltenden dabei begleiten und unterstützen. Bisher wurde in der Schweiz noch kein Fall von LSD festgestellt.
Die Lumpy-Skin-Disease ist Ende Juni 2025 das erste Mal in Frankreich aufgetreten. Mit dem nahenden Ende der vektorfreien Periode (Zeit im Winter, in der krankheitsübertragende Insekten kaum aktiv sind) muss auch in diesem Jahr mit erneuten Ausbrüchen gerechnet werden. Deshalb birgt die Sömmerung von Schweizer Rindern in Frankreich in der Saison 2026 ein erhebliches Risiko. Vor diesem Hintergrund hat das BLV entschieden, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu untersagen.
Der Schutz des Schweizer Viehbestands und die Verhütung einer Tierseuche haben für das BLV oberste Priorität. Der Entscheid ist notwendig, um eine Einschleppung der LSD und die damit verbundenen einschneidenden Folgen für die Rindergesundheit sowie für die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz zu verhindern. Das BLV wird die notwendigen Massnahmen demnächst auf dem Verordnungsweg erlassen.
Präventionsmassnahmen angesichts des hohen Tierseuchenrisikos verhältnismässig
Gemäss Schweizer Tierseuchengesetzgebung können spezifische Vorschriften erlassen werden, um die Einschleppung oder Ausbreitung einer Tierseuche zu verhindern, wenn dies notwendig und verhältnismässig ist. Die Sömmerung in Frankreich würde rund 260 Betriebe - hauptsächlich in der Westschweiz - betreffen und damit etwa 6000 Rinder einem erheblichen Tierseuchenrisiko aussetzen. Damit wäre die Gesundheit des gesamten Schweizer Rindviehbestands von rund 1,5 Millionen Tieren gefährdet, den es zu schützen gilt.
Als zusätzliche Schutzmassnahme werden in den derzeitigen Impfzonen, d. h. im Kanton Genf sowie in Teilen der Kantone Waadt und Wallis, alle Rinder, Büffel und Bisons bis Ende Frühling 2026 eine Auffrischungsimpfung erhalten. Tierhaltende sind verpflichtet, jeden Verdachtsfall sofort ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt zu melden. Der Bund übernimmt die Kosten für den Impfstoff, die Kantone jene für die Durchführung der Impfung. Für die Tierhaltenden entstehen keine Kosten.
Begleitung und Unterstützung der betroffenen Betriebe
Das Verbot der Sömmerung in Frankreich stellt für die betroffenen Tierhaltenden eine grosse Herausforderung dar und erfordert organisatorische und wirtschaftliche Anpassungen. Aus diesem Grund wurde der Entscheid frühzeitig und mit Unterstützung der kantonalen Behörden sowie im engen Austausch mit den Landwirtschaftsorganisationen gefällt, damit die betroffenen Betriebe die Sömmerungssaison 2026 unter den bestmöglichen Bedingungen planen können.
Die Branchenverbände werden die Tierhaltenden bei der Suche nach Sömmerungslösungen auf Schweizer Boden begleiten und unterstützen. Das BLV steht dabei im Rahmen seiner Zuständigkeiten für den fachlichen Austausch zur Verfügung und bleibt in engem Kontakt mit den betroffenen Akteuren.
Das BLV und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) haben geprüft, ob für die betroffenen Tierhaltenden eine Entschädigung möglich ist. Eine solche Regelung setzt jedoch eine entsprechende rechtliche Grundlage voraus, die in diesem Fall nicht besteht.
Früherkennung durch konsequente tägliche Tierbeobachtung
Die Überwachung der Tiere ist der Schlüssel, um die Krankheit früh zu erkennen. Da die Zeit zwischen Ansteckung und ersten sichtbaren Anzeichen unterschiedlich lang sein kann und sich Symptome schnell entwickeln können, ist es wichtig, alle Rinder jeden Tag aufmerksam zu beobachten, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht. Das gilt auch für Tiere, die weiter weg von den Stallungen stehen, sowie für Tiere, die keine Milch geben oder sich auf abgelegenen Weiden befinden. Ziel ist es, schon die kleinsten Auffälligkeiten sofort zu bemerken, damit man rasch reagieren und eine mögliche Ausbreitung verhindern kann. Die Empfehlungen zum bestmöglichen Schutz der Tiere vor Insektenstichen und insbesondere zur Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen gelten weiterhin.
Informationen zur Krankheit
Die Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Rinder, Büffel und Bisons befällt. Sie wird hauptsächlich durch Stiche von Fliegen und Mücken übertragen. Betroffene Tiere haben Fieber und sind apathisch, auf der Haut bilden sich Knoten. Die Krankheit verläuft selten tödlich, kann aber erhebliche wirtschaftliche Einbussen verursachen. Die Krankheit stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar und ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Weitere Informationen: Lumpy-Skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)
